Studienkredit Drucken

KfW-Studienkredit für alle Erststudenten

Studierende können Anträge auf KfW-Studienkredite auch über das Studentenwerk Darmstadt bei der KfW Förderbank einreichen.
Das Studentenwerk arbeitet als Vertriebspartner der KfW Förderbank, bietet vor Ort eine intensive persönliche Beratung und führt die rechtlich notwendige Legitimationsprüfung durch. Im Anschluss daran werden die Anträge auf den KfW-Studienkredit über das Online-Kreditportal der KfW Förderbank freigeschaltet.
Sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicepoint an.
 
Kontakt und Ansprechpartner für die Kreditvermittlung:
Studentenwerk Darmstadt
Studienfinanzierung
Petersenstr. 14
64287 Darmstadt

Weitere Informationen zum Studienkredit:
Gefördert werden
Förderung
Förderungshöhe und Dauer
Sicherheiten
Zinszahlung
Tilgung

Gefördert werden:

volljährige Studierende, die:
  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen
Auch Bürger aus einem Mitgliedsstaat der EU sind antragsberechtigt, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten. Familienangehörige (Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Bundes- oder Unionsbürger haben) von deutschen Staatbürgern sowie Unionsbürgern können, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer des bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet, ebenfalls den Studienkredit in Anspruch nehmen, wenn sie sich zusammen mit dem Bundes- oder Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten.

Förderung:

Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erstudiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden.

Förderungshöhe und Dauer:

Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 € erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Maximal vier zusätzliche Fachsemester (insgesamt dann max. 14) können gefördert werden, wenn ein begründeter Antrag für die Verlängerung vorliegt. die gesamte Darlehenszeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten.
Der KfW-Studienkrediet kann mit dem BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden.

Die Sicherheiten:

Sicherheiten sind für den KfW-Studienkredit nicht zu stellen.

Die Zinszahlung:

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Bei Vertragsschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und einbehalten. Nach Vorlage eines Leistungsnachweises besteht die Möglichkeit der Zinsstundung (Zinsaufschub) bis zum Beginn der Tilgungsphase.
Die aktuellen Zinssätze sind abrufbar im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.

Die Tilgung:

Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von maximal 25 Jahren zurückzuzahlen.

Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. August 2010 )