Freizeit- und Unfallversicherung Drucken
Jede/r Studierende ist zweifach unfallversichert. Wenn Sie an der TU oder h_da immatrikuliert sind, besteht ganzjährig Versicherungsschutz.


Gesetzliche Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen. Unfallversichert sind Studierende z. B. während der Teilnahme an Vorlesungen (einschließlich Pausen) und den sonstigen Hochschulveranstaltungen wie Reisen, Besichtigungen, Exkursionen usw., ebenso auf direktem Weg zwischen Wohnung und Hochschule.

Freizeit-Unfallversicherung

Unfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr zuständig ist, werden von der Freizeit-Unfallversicherung übernommen. Versicherungsschutz besteht bei allen Unfällen des täglichen Lebens (24-Stunden-Deckung). Er erstreckt sich hiernach auf alle Unfälle außerhalb der Hochschule und alle außerhalb des direkten Weges zwischen Wohnung und Hochschule.
Wenn wirklich einmal etwas passiert: Den Unfall unverzüglich melden!

Was ist bei einem Unfall zu tun?

Der Unfall ist unverzüglich dem Studentenwerk Darmstadt zu melden. Spätestens am vierten Tag nach dem Unfall ist ein staatlich zugelassener Arzt hinzuziehen. Der Unfall ist auch dem Sozial- bzw. Krankenversicherer mitzuteilen!

  Studentenwerk Darmstadt
 Gesundheitsdienst
 Mensa Lichtwiese, Petersenstr. 14, Zi. 102

Postanschrift:




 Studentenwerk Darmstadt
 Gesundheitsdienst
 Postfach  10 13 21
 64231 Darmstadt

 E-Mail: g.naegele<at>studentenwerkdarmstadt<dot>de
 Tel.:

 0 61 51 - 16 70 41

Sprechzeiten:  Mo. und Do. 13:00 - 15:00 Uhr
 Di. und Fr. 10:00 - 12:00 Uhr
 Mi. geschlossen

 

Welche Leistungen werden gewährt?

Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen und zwar durch:
  • Leistungen bei Invalidität oder Vollinvalidität
  • Bergungskosten
  • Leistungen im Todesfall
  • Geldleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente)
  • Geldleistungen für Hinterbliebene.
Ersatz bei Sachschaden ist nicht vorgesehen.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 4. Januar 2010 )