|
Wirtschaftliches Handeln und Finanzierung |
|
Das Studentenwerk ist mit seinen mehr als 200 MitarbeiterInnen und jährlichen Aufwendungen in zweistelliger Millionenhöhe ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für die Region Darmstadt. | Unsere Dienstleistungen wollen wir den Studierenden möglichst preiswert anbieten. Andererseits ist auf ausreichende Einnahmen zu achten, weil nur ein wirtschaftlich gesundes Studentenwerk auf Dauer bestehen kann. Die Balance zu halten zwischen dem Anspruch auf kundenfreundliche Preisgestaltung und notwendiger finanzieller Absicherung ist deshalb ständige Aufgabe unserer Geschäftsführung und des Verwaltungsrates, in dem auch VertreterInnen der Studierenden volles Stimmrecht haben. Grundsätzliche Voraussetzung für das wirtschaftliche Handeln des Studentenwerks ist, dass die Kosten weitgehend durch eigene Erträge gedeckt werden. Das Studentenwerk finanziert sich aus den eigenen Umsatzerlösen, ferner den Zuschüssen des Landes Hessen sowie aus geringen Zinseinnahmen und sonstigen betrieblichen Erträgen - und nicht zuletzt aus den Sozialbeiträgen der Studierenden. Derzeit fließen vom sog. "Semester- und Verwaltungskostenbeitrag", den die Universitäten vor jedem Semester erheben, dem Studentenwerk pro Studierendem 80 € zu. Die für unsere Leistungen benötigten Erträge erwirtschaften wir insgesamt zu etwa 64 Prozent über Essenspreise und Mieten in den Mensen und Wohnanlagen, etwa 22 Prozent stammen, wie oben erläutert, aus Semesterbeiträgen. Die restlichen etwa 14 Prozent fließen uns als Zuschüsse des Landes Hessen für Förderung und laufenden Betrieb zu. Diese sogenannte "indirekte Förderung" der Studierenden befördert die Chancengleichheit beim Studium und senkt den Anteil von Studienabbrechern. Die Studierenden tragen allerdings zur Finanzierung des Darmstädter Studentenwerks in immer stärkerem Maße bei: Der schrittweise Rückzug des Staates aus der Verantwortung für die sozialen Rahmenbedingungen des Studierens und sinkende Landeszuschüsse müssen durch steigende Sozialbeiträge der Studierenden aufgefangen werden, wenn Leistungen erhalten bleiben oder ausgebaut werden sollen.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 4. Mai 2011 )
|